Automotive und KBA -
Qualität in der Automobilindustrie

Forderungen der Automobilindustrie an Lieferanten in aller Welt stellen auch unsere heimischen Zulieferbetriebe vor sehr große Probleme, da Zulieferbetriebe, welche diese Forderungen nicht erfüllen, als Lieferanten ausgeschlossen und im internationalen Datenverbund als solche erfasst werden.

Die Forderungen der Automobilindustrie übersteigen bei weitem die Forderungen des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001. Zeitgleich zur DIN EN ISO 9001 entwickelten daher nationale Automobilverbände Mitte der 90er Jahre spezifische Standards für die Automobilzuliefererindustrie, um den erhöhten Qualitätsanforderungen der Automobilhersteller Rechnung zu tragen:
 

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  • Frankreich entwickelte die EAQF,
  • Italien die AVSQ,
  • Deutschland den VDA 6.1,
  • Nordamerika die QS-9000.

Hierbei kam es gerade bei den Zulieferern, die gleich für mehrere Automobilhersteller arbeiteten, sehr oft vor, dass Sie zeitgleich mehrere dieser Standards berücksichtigen mussten. Sie litten dabei unter dem oft sehr hohen technischen und bürokratischen Aufwand, der zur Aufrechterhaltung mehrerer parallel laufender Zertifikate betrieben werden musste.

Aus diesem Grund entwickelte die Automobilindustrie einen international anerkannten, weltweit gültigen Standard für Automobilzulieferer: die ISO/TS 16949, die sich inzwischen als internationaler Standard in der Automobilindustrie etabliert hat.
Die Umsetzung der Forderungen ist dabei ohne externe Begleitung und Anleitung bei kleinen und mittleren Unternehmen schwer möglich, da es erheblicher Fachkompetenz bedarf, um das bereits vorhandene Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 auf das hohe Niveau der ISO/TS 16949 oder der zutreffenden VDA 6.1-6.2-6.4 anzuheben.

Es ist davon auszugehen, dass die Forderungen der Automotivenormen erhebliche Einschnitte in der Zulieferindustrie bewirken werden und sich nur Unternehmen auf dem Markt behaupten, welche diese zusätzlichen Anforderungen eingeführt, umgesetzt und nachgewiesen haben.

Das Ingenieurbüro Peschel kann Sie unterstützen bei der Einführung und Umsetzung von:

 

           ISO/TS 16949:2009

  • der internationale Standard ISO/TS 16949:2009 vereint die Anforderungen der ehemaligen QS-9000:1998 und des VDA 6.1:2003. Er wird daher von fast allen Automobilherstellern akzeptiert. Die „Big Three“ der Automobilhersteller - Daimler Chrysler, General Motors und Ford - werden zukünftig ausschließlich Zulieferer beauftragen, die nach ISO/TS 16949:2009 zertifiziert sind.
    Für bestehende Zertifikate anderer Automobilnormen sind Übergangsfristen zur Umstellung definiert. Bei der ISO/TS 16949: 2009 handelt es sich bereits um die dritte Ausgabe dieses Standards.

    Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter dem Link ISO/TS 16949:2009.

 

           VDA 6.1:2003

  • das deutsche Regelwerk der Automobilindustrie für Hersteller von Produkten, die in das Fahrzeug eingebaut werden. Dieses wurde im Jahre 2003 bereits an die DIN EN ISO 9001:2000 angepasst und wird als Zertifikatsergänzung zur
    DIN EN ISO 9001:2000 ausgestellt. Gleiches gilt nun auch für die neue DIN EN ISO 9001:2008.

    Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter VDA 6.1-6.2-6.4.

 

           VDA 6.2:2004

  • VDA 6.2:2004, das deutsche Regelwerk der Automobilindustrie für Dienstleister von Automobilherstellern, die „keine Produkte liefern“.

    Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter VDA 6.1-6.2-6.4.

 

           VDA 6.4:2005

  • VDA 6.4:2005, das deutsche Regelwerk der Automobilindustrie für Hersteller von Produktionsmitteln und Anlagen.

    Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter VDA 6.1-6.2-6.4.

 

           QS-9000

  • Der amerikanische Standard QS-9000 hat am 14.12.2006 seine Gültigkeit verloren.

    Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter QS 9000.

 

           KBA

  • KBA, das Typgenehmigungsverfahren, wendet sich an Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeugbauteilen, selbstständigen Einheiten und Systemen.
    Eine Zertifizierung nach den Anforderungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wird im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens und bei Teilegutachten durchgeführt.
    Das Typgenehmigungsverfahren wendet sich an Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeugbauteilen, selbstständigen Einheiten und Systemen.
    Das entsprechende Zertifikat auf Basis der EN ISO 9001:2008, ggf. zusammen mit VDA 6.1:2003 oder ISO/TS 16949:2009, wird vom KBA als Nachweis anerkannt. Damit wird bestätigt, dass die Erfüllung der Pflichten als Inhaber
    von Typgenehmigungen und Teilegutachten gewährleistet ist.
  • Antrag zur Typgenehmigung:

    Der Antrag zur Typgenehmigung ist schriftlich an das KBA zu richten. Die für die Typgenehmigung notwendige Zertifizierung kann vor oder während der Antragsphase durchgeführt werden.

    Dabei wird vom jeweiligen Zertifizierer im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens bzw. bei Teilegutachten überprüft:
die Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherstellung der Serienfertigung
das Qualitätsmanagement System wahlweise nach
- DIN EN ISO 9001:2008 bzw.
- VDA 6.1:2003 oder nach
- ISO/TS 16949.
alle anwendbaren straßenverkehrsrechtlichen Forderungen des
§19 (3) und Anlage XIX der StVZO

Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann auf Wunsch eine erneute Zertifizierung durchgeführt werden. Liegt bereits ein gültiges Qualitätsmanagement Zertifikat vor, können die straßenverkehrsrechtlichen Forderungen im Rahmen des jährlichen Überwachungsaudits ergänzend überprüft und mit dem KBA Zusatzzertifikat bestätigt werden.

 

 

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