Forderungen der
Automobilindustrie an Lieferanten in aller Welt
stellen auch unsere heimischen Zulieferbetriebe vor
sehr große Probleme, da Zulieferbetriebe, welche
diese Forderungen nicht erfüllen, als Lieferanten
ausgeschlossen und im internationalen Datenverbund
als solche erfasst werden.
Die Forderungen der Automobilindustrie übersteigen
bei weitem die Forderungen des
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001.
Zeitgleich zur DIN EN ISO 9001 entwickelten daher
nationale Automobilverbände Mitte der 90er Jahre
spezifische Standards für die
Automobilzuliefererindustrie, um den erhöhten
Qualitätsanforderungen der Automobilhersteller
Rechnung zu tragen:

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Frankreich entwickelte
die EAQF,
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Italien die AVSQ,
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Deutschland den VDA 6.1,
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Nordamerika die QS-9000.
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Hierbei kam es gerade bei den Zulieferern, die
gleich für mehrere Automobilhersteller arbeiteten,
sehr oft vor, dass Sie zeitgleich mehrere dieser
Standards berücksichtigen mussten. Sie litten dabei
unter dem oft sehr hohen technischen und
bürokratischen Aufwand, der zur Aufrechterhaltung
mehrerer parallel laufender Zertifikate betrieben
werden musste.
Aus diesem Grund entwickelte die Automobilindustrie
einen international anerkannten, weltweit gültigen
Standard für Automobilzulieferer: die ISO/TS 16949,
die sich inzwischen als internationaler Standard in
der Automobilindustrie etabliert hat.
Die Umsetzung der Forderungen ist dabei ohne externe
Begleitung und Anleitung bei kleinen und mittleren
Unternehmen schwer möglich, da es erheblicher
Fachkompetenz bedarf, um das bereits vorhandene
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 auf
das hohe Niveau der ISO/TS 16949 oder der
zutreffenden VDA 6.1-6.2-6.4 anzuheben.
Es ist davon auszugehen, dass die Forderungen der
Automotivenormen erhebliche Einschnitte in der
Zulieferindustrie bewirken werden und sich nur
Unternehmen auf dem Markt behaupten, welche diese
zusätzlichen Anforderungen eingeführt, umgesetzt und
nachgewiesen haben.
Das
Ingenieurbüro Peschel kann Sie unterstützen bei der
Einführung und Umsetzung von:
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ISO/TS 16949:2009 |
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der internationale
Standard ISO/TS 16949:2009 vereint die
Anforderungen der ehemaligen QS-9000:1998 und
des VDA 6.1:2003. Er wird daher von fast allen
Automobilherstellern akzeptiert. Die „Big Three“
der Automobilhersteller - Daimler Chrysler,
General Motors und Ford - werden zukünftig
ausschließlich Zulieferer beauftragen, die nach
ISO/TS 16949:2009 zertifiziert sind.
Für bestehende Zertifikate anderer
Automobilnormen sind Übergangsfristen zur
Umstellung definiert. Bei der ISO/TS 16949: 2009
handelt es sich bereits um die dritte Ausgabe
dieses Standards.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter dem
Link ISO/TS
16949:2009.
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VDA 6.1:2003 |
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das deutsche
Regelwerk der Automobilindustrie für
Hersteller von Produkten, die in das Fahrzeug
eingebaut werden. Dieses wurde im Jahre 2003
bereits an die DIN EN ISO 9001:2000 angepasst
und wird als Zertifikatsergänzung zur
DIN EN ISO
9001:2000 ausgestellt. Gleiches gilt nun auch für die neue DIN EN ISO 9001:2008.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter
VDA 6.1-6.2-6.4.
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VDA 6.2:2004 |
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VDA 6.2:2004,
das deutsche Regelwerk der Automobilindustrie
für Dienstleister von Automobilherstellern,
die „keine Produkte liefern“.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter
VDA 6.1-6.2-6.4.
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VDA 6.4:2005 |
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VDA 6.4:2005, das
deutsche Regelwerk der Automobilindustrie für
Hersteller von Produktionsmitteln und Anlagen.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter
VDA 6.1-6.2-6.4.
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QS-9000 |
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Der amerikanische
Standard QS-9000 hat am 14.12.2006 seine
Gültigkeit verloren.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie unter
QS 9000.
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KBA |
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KBA, das Typgenehmigungsverfahren, wendet sich an Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeugbauteilen, selbstständigen Einheiten
und Systemen.
Eine Zertifizierung nach den Anforderungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wird im Rahmen des
EU-Typengenehmigungsverfahrens und bei Teilegutachten durchgeführt. Das Typgenehmigungsverfahren wendet sich an
Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeugbauteilen, selbstständigen Einheiten und Systemen. Das entsprechende Zertifikat
auf Basis der EN ISO 9001:2008, ggf. zusammen mit VDA 6.1:2003 oder ISO/TS 16949:2009, wird vom KBA als Nachweis anerkannt.
Damit wird bestätigt, dass die Erfüllung der Pflichten als Inhaber
von Typgenehmigungen und Teilegutachten gewährleistet ist.
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Antrag zur
Typgenehmigung:
Der Antrag zur Typgenehmigung ist schriftlich an
das KBA zu richten. Die für die Typgenehmigung
notwendige Zertifizierung kann vor oder während
der Antragsphase durchgeführt werden.
Dabei wird vom jeweiligen Zertifizierer im
Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens bzw. bei
Teilegutachten überprüft:
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die Maßnahmen des Unternehmens zur
Sicherstellung der Serienfertigung |
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das Qualitätsmanagement System wahlweise
nach
- DIN EN ISO 9001:2008 bzw.
- VDA 6.1:2003 oder nach
- ISO/TS 16949. |
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alle anwendbaren
straßenverkehrsrechtlichen Forderungen
des
§19 (3) und
Anlage XIX der StVZO |
Nach
Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann auf
Wunsch eine erneute Zertifizierung durchgeführt
werden. Liegt bereits ein gültiges
Qualitätsmanagement Zertifikat vor, können die
straßenverkehrsrechtlichen Forderungen im Rahmen des
jährlichen Überwachungsaudits ergänzend überprüft
und mit dem KBA Zusatzzertifikat bestätigt werden.
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