INFO zur Bedeutung der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EG
sowie der EN 13485/13488/46001/46002/46003

 

Europäische Richtlinien und Konformitätsbewertungsverfahren

Die europäische Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) und die damit verbundenen Anforderungen für die CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Das Medizinproduktegesetz (MPG) setzt die Richtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte, die Richtlinie 90/385/EWG über aktive Implantierbare medizinische Geräte und die Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika in nationales Recht um.
 

Medizinproduktegesetz (MPG)
EG-Richtlinie über
Medizinprodukte
93/42/EWG
(Kurz: MDD)
EG-Richtlinie über
In-vitro-Diagnostika
98/79/EG
(Kurz: IVDD)
EG-Richtl. über Aktive
Implantierbare Med.-Geräte
(90/385/EWG)
(Kurz: AIMD)
  • Anhang II.3

  • Anhang II.4 + II.3

  • Anhang III + IV

  • Anhang III + V

  • Anhang III + VI

  • Anhang IV

  • Anhang V

  • Anhang VI

  • Anhang III.6

  • Anhang IV.3

  • Anhang IV.3 + IV.4 + IV.6

  • Anhang V + VI

  • Anhang V + VII

  • Anhang V + VII.3 + VII.5

  • Anhang 2

  • Anhang 3 + 4

  • Anhang 3 + 5

Unter welche Medizinprodukte-Richtlinie fällt Ihr Produkt?

Ist Ihr Produkt ein Medizinprodukt nach Art.1(2)a [93/42/EWG] ?

Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder anderen Gegenstände, einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:

Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten;
Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen;
Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs;
Empfängnisregelung,

und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologische Mittel noch metabolisch erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

Oder ist Ihr Produkt Zubehör zu einem Medizinprodukt nach Art.1(2)b [93/42/EWG] ?

Zubehör ist ein Gegenstand, der selbst kein Produkt ist, sondern nach seiner vom Hersteller speziell festgelegten Zweckbestimmung zusammen mit einem Produkt zu verwenden ist, damit dieses entsprechend der vom Hersteller des Produkts festgelegten Zweckbestimmung des Produkts angewendet werden kann.

Ist Ihr Medizinprodukt ein In-vitro-Diagnostikum nach Art.1(2)b [98/79/EG] ?

Ein In-vitro-Diagnostikum ist jedes Medizinprodukt, das als Reagenz, Reagenzprodukt, Kalibriermaterial, Kontrollmaterial, Kit, Instrument, Apparat, Gerät oder System - einzeln oder in Verbindung miteinander – nach der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, verwendet wird und ausschließlich oder hauptsächlich dazu dient, Informationen zu liefern

über physiologische oder pathologische Zustände oder
über angeborene Anomalien oder
zur Prüfung auf Unbedenklichkeit und Verträglichkeit bei den potentiellen Empfängern oder
zur Überwachung therapeutischer Maßnahmen.

Probenbehältnisse gelten als In-vitro-Diagnostika. Probenbehältnisse sind luftleere wie auch sonstige Medizinprodukte, die von ihrem Hersteller speziell dafür gefertigt werden, aus dem menschlichen Körper stammende Proben unmittelbar nach ihrer Entnahme aufzunehmen und im Hinblick auf eine In-vitro-Diagnose aufzubewahren.
Erzeugnisse für den allgemeinen Laborbedarf gelten nicht als In-vitro-Diagnostika, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer Merkmale nach ihrer vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung speziell für In-vitro-Untersuchungen zu verwenden.

Ist Ihr Medizinprodukt ein aktives implantierbares medizinisches Gerät
nach Art.1(2)b+c [90/385/EWG] ?

Aktives medizinisches Gerät:
jedes medizinische Gerät, dessen Betrieb auf eine elektrische Energiequelle oder eine andere Energiequelle als die unmittelbar durch den menschlichen Körper oder die Schwerkraft erzeugte Energie angewiesen ist.
Aktives implantierbares medizinisches Gerät:
jedes aktive medizinische Gerät, das dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise durch einen chirurgischen oder medizinischen Eingriff in den menschlichen Körper oder durch einen medizinischen Eingriff in eine natürliche Körperöffnung eingeführt zu werden, und dazu bestimmt ist, nach dem Eingriff dort zu verbleiben.

Stand der Medizinproduktenormung

Mit Stand zum Juli 2009 wird von allen bekannten Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme nur noch folgende Zertifizierung durchgeführt.

DIN EN ISO 13485 : 2003
+ AC:2007-10-11

DIN EN ISO 13485 : 2003-11: Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485 : 2003); Deutsche Fassung EN ISO 13485 : 2003

Zertifizierungen nach dieser Norm bereits möglich seit Januar 2004!
Formale Änderung erfolgte mit der AC:2007-10-11

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 kann eigenständig erfolgen oder auch als Option mit der DIN EN ISO 9001!

Hierbei gilt folgendes Konformitätsbewertungsverfahren:

Bild anklicken für Großansicht

Mit der Änderung AC:2007-10-11 verlieren die folgenden Normen am 31. Juli 2009 ihre Gültigkeit:

DIN EN ISO
13485:2001
  DIN EN ISO
13488:2001
  DIN EN 46003 : 1999
DIN EN ISO 13485 : 2001-02: Qualitätssicherungs-
systeme; Medizinprodukte; Besondere Anforderungen für die Anwendung von EN ISO 9001 (Überarbeitung von EN 46001 : 1996)

(identisch mit ISO 13485 : 1996)
  DIN EN ISO 13488 : 2001-02: Qualitätssicherungs-
systeme; Medizinprodukte; Besondere Anforderungen für die Anwendung von EN ISO 9002 (Überarbeitung von EN 46002 : 1996)

(identisch mit ISO 13488 : 1996)
  DIN EN 46003 : 1999-10: Qualitätssicherungs-
systeme; Medizinprodukte; Besondere Anforderungen für die Anwendung von EN ISO 9003

Zertifikate, die vor dem 01. August 2006 ausgestellt wurden, sind also bis längstens zum 31. Juli 2009 gültig!

Danach Umstellung auf die DIN EN ISO 13485 : 2003 !

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

Trotz weitgehender Übereinstimmung der Basisanforderungen von DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 sind bei der Umsetzung in ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem einzelne Unterschiede zu beachten. Insbesondere die Unterabschnitte 8.2.1 (Kundenzufriedenheit) und 8.5.1 (Ständige Verbesserung) weichen im Anforderungsprofil voneinander ab.
Aus diesem Grund werden die Voraussetzungen zur Konformitätsvermutung im Abschnitt 1.1 der Norm DIN EN ISO 13485 anschaulich erläutert.

Dokumentationserstellung

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
 

Ist-Analyse des vorhandenen Managements inkl. Mitarbeiterbesprechung, Sichtung von Arbeitskarten, Ein- und Verkaufsunterlagen, Gefahrenanalysen und sonstiger Formulare etc.
 
Die Ausarbeitung und schriftliche Erstellung folgender Dokumentation (in Abstimmung mit Ihrem Beauftragten) in elektronischer sowie in Papierform durch uns:
1. des Handbuches
2. der Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen
3. der Auditberichte
4. der Formulare usw.

Sie können dann in Ihrem Hause über PC das ganze Schrifttum ausdrucken und haben damit alles auf zwei Datenträgern zur Verfügung. Ein Datentransfer über E-Mail ist uns natürlich ebenfalls möglich.
 

pro Monat mindestens zwei bis drei Besuchstermine mit dem Beauftragten und evtl. der betroffenen Fachabteilungsleiter Ihrer Firma zwecks Besprechung der diversen Anweisungen
 
Wir nutzen das Wissen- und Erfahrungspotential des Beauftragten und sonstiger interner Mitarbeiter zur Erstellung und Durchsetzung der Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen.
 
Betreuung auch bei der Handbuchprüfung, die durch die von Ihnen gewählte Zertifizierungs-Gesellschaft durchgeführt wird.
 
Vorbereitung auf das danach erfolgende betriebliche Systemaudit der Zertifizierungsgesellschaft durch von uns durchgeführte, interne Audits in allen Fachbereichen zusammen mit Ihrem Beauftragten. Die komplette und umfangreiche Berichterstattung der Ergebnisse an die Geschäftsführung und die betroffenen Fachabteilungsleiter wird durch uns erstellt.

Wir entlasten Sie hiermit von der langwierigen und zeitaufwendigen redaktionellen
Ausarbeitung und der schriftlichen Erstellung.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung der gesetzlichen Forderung zur Arbeitssicherheit, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.

 

Zertifikate

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