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INFO zum Umweltmanagement
nach der EMAS III: EG-Umweltaudit-Verordnung (gültig ab Januar 2010) |
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Historie und Unterschiede
Im Jahre 2001 wurde die EG-Umweltaudit-Verordnung Nr. 1836/ 93: EMAS I aus dem Jahre 1993 ersetzt durch die EG-Umweltaudit-Verordnung Nr. 761/2001: EMAS II. Die letzte Aktualisierung erfolgte mit der EG-Umweltaudit-Verordnung Nr. 1221/2009: EMAS III. Sie ist ab Anfang 2010 gültig und die Mitgliedstaaten müssen eine eventuell notwendige Anpassung von Verfahren innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten vornehmen.
Hierbei wurden die Anforderungen angepasst an die international anerkannte Umwelt - Norm
DIN EN ISO 14001.
Trotzdem bestehen auch weiterhin folgende wesentliche
Unterschiede zwischen der
ISO 14001 und EMAS III
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ISO 14001 |
EMAS III |
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Es
erfolgt eine „Zertifizierung“ durch einen „Umweltauditor“
nach der obigen Norm |
Es
erfolgt eine „Validierung“ durch einen
„Umweltgutachter“ nach der obigen Verordnung |
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Eine Zertifzierung kann mehrere Standorte eines
Betriebes umfassen. Die Standorte werden im
Zertifikat aufgeführt. |
Eine Validierung kann mehrere Standorte eines
Betriebes umfassen. Jeder Standort wird in einem
Verzeichnis der örtlichen Industrie- und
Handelskammer eingetragen! |
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Eine „Veröffentlichung“ kann erfolgen, ist aber
nicht zwingend vorgeschrieben. |
Es
besteht „Pflicht zur Veröffentlichung“ der vom
Gutachter bewerteten „Umwelterklärung“! |
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Keine Pflicht zur Erstellung einer Umwelterklärung |
Pflicht zur Erstellung einer Umwelterklärung |
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Die ISO-Norm gilt weltweit! |
Die Verordnung ist auf die EU-Mitglieder beschränkt! |
Stand der Umweltnormung und Empfehlungen daraus
Wegen der auch weiterhin bestehenden Einschränkungen einer
Zertifizierung nach der EMAS III empfehlen wir, eine
Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach der
DIN EN ISO 14001 vornehmen zu lassen, da sie als die
modernere Norm anzusehen ist.
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