Kran-Sachverständiger
 

Ermächtigungsurkunde

Urkunde zur Ernennenung zum Sachverständigen für Krane
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Ernennung zum Sachverständigen für
Krane nach BGV D 6

Für die Gewährleistung eines sicheren und unfallfreien Betriebes von Kranen, müssen notwendige Prüfungen durch Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse der Vorschriften und Normen sowie über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
Diesen Anforderungen werden ermächtigte Sachverständige der Berufsgenossenschaft gerecht. Die Ermächtigungen werden bezogen auf Kranarten (z.B. Brückenkrane, Turmdrehkrane) und differenziert nach Prüfungsarten (Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen) je nach Kenntnisstand ausgesprochen.
 

Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Zulassungsnummer vom Fachausschuss der Berufsgenossenschaft:
BG-Z 1363

Dieser Bereich basiert auf der bereits seit Anfang 1990 vom „Fachausschuss Maschinenbau, Hebezeuge, Hütten- und Walzwerksanlagen“ ausgesprochenen Ernennung zum Sachverständigen für Krane nach BGV D 6 (früher VBG 9). Er umfasst alle von uns im Rahmen der Kundenbetreuung geprüften Anlagen wie:
 
Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung bei:
Laufkatzen
Schwenkarmkranen
Brückenkranen
Hebezeugen und Winden nach BGV D 8.

Vom „Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V.“ wurde diese Ernennung ebenfalls im Oktober 2006 erteilt.

Zertifikate

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